Sicheres Skifahren in den Dolomiten

Umwelt

Sicherheit

Gesetze für mehr Pistensicherheit

 
Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten

Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Nutzerinnen und Nutzer der Skigebiete Italiens in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein. Gängige Haftpflichtversicherungen, etwa für Familien, decken den Bereich „Wintersport“ bereits ab – es empfiehlt sich jedoch, dies mit der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuklären. Die Haftpflichtversicherung ist nicht im Skipasspreis inkludiert. Eine Versicherung kann online für einzelne Tage abgeschlossen werden.

 

Helmpflicht

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Helmpflicht auf der Piste für alle Wintersportarten wie Skifahren, Snowboarden, Telemark, Freestyle und Rodeln für alle Minderjährigen bis 18 Jahre. Für Erwachsene wird das Tragen eines Helms ebenfalls empfohlen.

 

Alkoholverbot auf der Piste

Seit dem 1. Januar 2022 gelten auf den italienischen Skipisten dieselben Regeln wie im Straßenverkehr. Der Grenzwert für den Alkoholkonsum von Skifahrerinnen und Skifahrern liegt bei 0,5 Promille. Skifahren unter Drogeneinfluss ist ebenfalls verboten. 


 

FIS Regeln

DIE 10 FIS-REGELN FÜR MEHR SICHERHEIT

Alle Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen müssen sich so verhalten, dass sie keine anderen gefährden oder schädigen.

Alle Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise nach ihrem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie dem Verkehr auf den Pisten anpassen.

Die vorn fahrenden Skifahrer/-innen oder Snowboarder/-innen haben stets Vorfahrt. Wer von hinten kommt, hat somit einen gewissen Abstand zum vorn fahrenden Person einzuhalten.

Überholt werden darf von rechts oder von links, aber immer nur mit einem gewissen Sicherheitsabstand, der den Überholten für alle absichtlichen oder unabsichtlichen Bewegungen genügend Raum lässt.

Alle Skifahrer/-innen oder Snowboarder/-innen, die eine Piste oder ein Trainingsgelände überqueren, müssen sich vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist. Genauso müssen sie vor jedem Halt vorgehen.

Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen müssen vermeiden, in der Mitte der Piste sowie an engen oder unübersichtlichen Stellen anzuhalten.

Alle Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen, die auf einer Piste aufsteigen, müssen unbedingt deren Rand benutzen.

Alle Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen sind verpflichtet, sich an die Zeichen und Markierungen an den Skipisten zu halten.

Bei Unfällen sind alle zur Hilfeleistung verpflichtet. Hilfe zu leisten ist eine moralische Pflicht, die für alle Sportler/-innen gilt.

Alle Skifahrer/-innen und Snowboarder/-innen, die in einen Pistenunfall verwickelt sind, ob Zeuginnen/Zeugen oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, müssen ihre Personalien angeben.

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